AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen und Leistungen von BeviClean erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt BeviClean nicht an, es sei denn, sie hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn BeviClean in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Sämtliche Angebote von BeviClean sind stets an gewerbliche Kunden (Zwischenhändler, Wiederverkäufer oder Gastwirte) gerichtet, also an Unternehmer. Sollte es sich bei einem Kunden um einen Verbraucher handeln, hat er dies bei seiner Bestellung ausdrücklich mitzuteilen.

  2. Sämtliche Angebote von BeviClean im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei BeviClean Lieferungen und Leistungen zu bestellen. Durch die Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Es ist ein Mindestbestellwert von 20,00 EUR zu beachten.

  3. Die BeviClean ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen anzunehmen. Die Annahmeerklärung erfolgt durch die Auftragsbestätigung in Textform. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Lieferung oder Rechnungsstellung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preisangaben sind in Euro. Die Preise verstehen sich -wenn nicht anders beschrieben- zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gesondert berechnet werden die individuellen Kosten für Verpackung, Transporte oder Versicherung. Angegebene Versandkosten beziehen sich, soweit nichts Anderweitiges vermerkt ist, ausschließlich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Versandkosten für Lieferungen ins Ausland werden gesondert erhoben und sind vom Kunden zu tragen.

  2. Lieferungen erfolgen per Nachnahme, gegen Vorkasse oder in bar bei Selbstabholung. Erfolgt die Lieferung als Nachnahmesendung, trägt der Kunde die Nachnahme- und Geldübermittlungsgebühren. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse angenommen und abgewickelt.

§ 4 Widerrufsrecht – Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

 

  1. Ist der Kunde Verbraucher, kann er bei Fernabsatzverträgen seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und der Ware. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an:

    Firma BeviClean GmbH, Carl-Benz-Straße 5, D-56218 Mülheim-Kärlich

    [info @ beviclean.com].

  2. Bitte senden Sie uns die Ware immer originalverpackt und ohne Gebrauchsspuren zu. Können Sie uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Sie können dies vermeiden indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Die Rücksendung hat ausschließlich frankiert zu erfolgen. Ware die Unfrei zurückgesendet wird, wird grundsätzlich nicht angenommen. Die Rückerstattung der Frachtkosten erfolgt per Überweisung.

  3. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind oder die in Form von Versteigerungen gemäß § 156 BGB geschlossen werden.

  4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde BeviClean die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde BeviClean insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr von BeviClean zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, wenn die bestellte Ware der gelieferten entspricht. Im übrigen trägt die Kosten der Rücksendung BeviClean.

Finanzierte Geschäfte:

Hat der Kunde – soweit er Verbraucher ist – diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn BeviClean gleichzeitig Darlehensgeber ist oder wenn sich der Darlehensgeber des Kunden im Hinblick auf die Finanzierung der Mitwirkung von BeviClean bedient. Wenn BeviClean das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, kann sich der Kunde wegen der Rückabwicklung nicht nur an BeviClean, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten/Gefahrübergang

  1. Liefer- sowie Ausführungsfristen sind stets unverbindlich. BeviClean ist zu Teilleistungen berechtigt.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die BeviClean unverschuldet die Lieferung und/oder Ausführung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., hat BeviClean selbst dann, wenn sie bei Lieferanten von Auftragnehmer oder deren Unterlieferanten oder Subunternehmern eintreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BeviClean die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Ein Verzug von BeviClean tritt aufgrund einer Mahnung nur ein, wenn diese in Textform erfolgt. Eine Frist zur Nacherfüllung muss angemessen sein. Die Fristsetzung bedarf der Textform. Als angemessen gilt im Zweifel eine Frist von mindestens vier Wochen.

  5. Bei nicht paketversandfähiger Ware (Großgeräte) erfolgt die Lieferung per Spedition bis zur Bordsteinkante. Weitergehende Transportleistungen können mit dem Frachtführer vereinbart werden; hierdurch anfallende zusätzliche Kosten werden vom Kunden direkt an den Frachtführer gezahlt.

  6. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung unser Werk oder Lager oder – sofern die Lieferung unmittelbar durch ein Herstellerwerk an den Kunden erfolgt – das Herstellerwerk verlassen hat. Erfolgt nach erklärter Lieferbereitschaft der Versand auf Wunsch des Kunden nicht, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sofern die Versandart nicht vorgeschrieben ist, steht diese im freien Ermessen von BeviClean. BeviClean ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. BeviClean behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

  2. Ist der Kunde Wiederverkäufer, so wird er widerruflich ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er BeviClean gegenüber nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrenten) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an BeviClean ab. BeviClean ermächtigt den Kunden widerruflich, abgetretene Forderungen für Rechnung von BeviClean  in eigenem Namen einzuziehen. Auf Verlangen von BeviCelan ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer von der erfolgten Abtretung zu unterrichten und BeviClean die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Daneben ist BeviClean auch selbst berechtigt, auf Kosten des Kunden die Abtretung gegenüber seinem Abnehmer offen zulegen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn BeviClean dies ausdrücklich schriftlich erklärt, soweit gesetzlich nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware steht BeviClean der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Bei einer Weiterveräußerung dieser neuen Ware gilt das oben vereinbarte entsprechend.

  3. BeviClean ist verpflichtet, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit diese die zu sichernden Forderungen um mindestens 20 % übersteigen.

  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und BeviClean über den Zugriff unverzüglich zu benachrichtigen.

  5. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 7  Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden/Gewährleistung

  1. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren. Zudem ist unverzüglich mit BeviClean unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.

  2. Ist der Käufer Unternehmer, so hat er gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel oder Mengenabweichungen zu untersuchen, eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen; die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind von Unternehmern unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Versäumt ein Unternehmer als Käufer die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, so gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

  3. Geringe, handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen der Farbe, Form, Qualität von der Beschreibung des Liefergegenstandes oder von Mustern gelten nicht als Mangel. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, hat der Kunde die uns hierdurch entstandenen Kosten zu tragen.

  4. Der Kunde hat die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanleitungen der Produkte selbstständig zu beachten. Sie sind auf der Homepage beim Produkt abrufbar.

  5. Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, ist BeviClean bei Unternehmern berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Das Recht zur Nachbesserung hat BeviClean beim Kauf nicht, wenn und soweit der Kunde Rückgriffsansprüche gemäß den §§ 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB geltend macht. BeviClean ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der formgerechten Mängelanzeige auszuüben. Andernfalls geht es auf den Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) bzw., wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind Schadensersatz zu verlangen.

  6. Der Kunde darf nach Erkennen eines Mangels selbst keine Änderungen an den gelieferten Waren und/oder ausgeführten Leistungen vornehmen oder nachbessern, ohne dass BeviClean hiermit in Verzug ist. Andernfalls ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

  7. Zusicherungen von Eigenschaften der Ware und/oder Leistung bedürfen der Textform. Angaben in Werbeschriften sind unverbindlich und begründen keine Zusicherung. Für Mängel, die durch eine unsachgemäße Montage oder Bedienung der Ware entstehen, übernimmt BeviClean keine Gewährleistung.

  8. Ist der Kunde Verbraucher, ist beim Kauf gebrauchter Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Anlieferung begrenzt.

  9. Ist der Kunde Unternehmer, sind Gewährleistungsrechte bei dem Kauf gebrauchter Sachen ausgeschlossen und die Gewährleistungsfrist bei dem Kauf neuer Sachen beträgt ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Sachen für Bauwerke) oder 479 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BGB (Rückgriffsanspruch) eine längere Frist vor. Für Werkleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, ein Jahr, es sei denn, das Gesetz sieht gemäß § 634 a Nr.2 oder 3 BGB (Errichtung eines Bauwerks oder eines Werks, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht) eine längere Frist vor.

§ 8 Haftung

  1. Für Schäden haftet BeviClean nur dann, wenn sie oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BeviClean oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von BeviClean auf den Schaden beschränkt, der für sie bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.

  2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Die Haftung von BeviClean wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

§ 9 Verantwortlichkeit für die Verletzung von Patent und anderen immateriellen Rechten

  1. Falls die Gefahr besteht oder die Behauptung bestehen sollte, dass das Produkt ein Patent oder ein anders immaterielles Recht verletzt, akzeptiert der Käufer, dass BeviClean nach ihrer eigenen Wahl entweder die Erlaubnis der berechtigten Partei für den fortgesetzten Gebrauch beibringt oder sie ändert oder ersetzt das Produkt, so dass es nicht länger Anlass einer Rechtsverletzung ist.

  2. Falls keine dieser Alternativen zu für BeviClean vernünftigen Gründen erreicht werden kann, kann BeviClean verlangen, dass der Käufer auf den Gebrauch des Produktes verzichtet gegen eine Entschädigung durch BeviClean, die den Wert des Produktes von der Ablehnung an für den Zeitraum der technischen und wirtschaftlichen Lebensdauer des Produktes entspricht, zahlbar in gleichen jährlichen Raten. Die Höhe dieser Entschädigung hängt nicht davon ab, ob das Produkt in ein anderes Produkt oder in Gebäude etc. integriert ist und sie wird nicht von dem Verlust beeinflusst, die es selbst und/oder die Betriebsunterbrechung bei dem Käufer verursachen kann.

  3. Für den Fall des Wiederverkaufs des Produktes ist der Käufer verpflichtet, eine identische Regelung in den Vertrag zwischen dem Käufer und seinem Kunden aufzunehmen und einschließlich der Weisung an den Kunden, eine identische Regelung für einen etwaigen Weiterverkauf zu treffen. Vorstehend ist die Verantwortlichkeit von BeviClean gegenüber jeder möglichen Verletzung eines Patent- oder sonstigen immateriellen Rechts abschließend geregelt, weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetztes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz erarbeitet und gespeichert werden. Näheres findet sich in unserer Datenschutzrichtlinie, die auf unserer Homepage abrufbar ist. Mit Zustandekommen eines Vertrages zwischen BeviClean und dem Kunden stimmt der Kunde der Speicherung seiner Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.

§ 11 Verzicht auf Zurückbehaltungsrechts / Aufrechnung

  1. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Rechnung, es sei denn, dass der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt ist, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

  2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von BeviClean ist seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BeviClean anerkannt worden sind.

§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendung Deutschen Rechts / Salvatorische Klausel

  1. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von BeviClean ist 56218 Mülheim-Kärlich. Erfüllungsort für alle Zahlungen des Kunden ist ebenfalls Mülheim-Kärlich.

  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich - rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist das für den Sitz von BeviClean örtlich zuständige Amts- oder Landgericht. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. BeviClean ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

  3. Für die von BeviClean auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

  4. Sollten einzelne oder vorstehenden Bestimmungen oder Teile derselben unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in einem auf der Grundlage dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile derselben. Es soll vielmehr insoweit eine Regelung gelten, die die vertraglichen Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

Ihr Vertragspartner ist die

Firma
BeviClean GmbH
Carl-Benz-Straße 5
D-56218 Mülheim-Kärlich

Telefon: +49 2630/96630-0
Fax: +49 2630/96630-20
www.beviclean.com

Handelsregister: Amtsgericht Koblenz, HRB 4995
VAT-ID: DE 178901438
Geschäftsführer: Herr Dirk Bersch